
Kapitalerhöhung 2023
Kapitalerhöhung 2023
Die Aktionäre der Dornbirner Seilbahn AG haben in der 4. Hauptversammlung eine Kapitalaufstockung um 3 Millionen Euro beschlossen, um geplante Bauvorhaben in den kommenden Jahren finanzieren zu können. Diese Investitionen bringen deutliche Verbesserungen für die Fahrgäste, optimieren den Betrieb der Seilbahn und erhöhen den Wert der Gesellschaft. Die bestehenden Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Anteile ebenfalls anzupassen. Auch zusätzliche Aktionäre können einsteigen.
Kapitalerhöhung 2023 – Bezugsrecht und Zeichnungsmöglichkeit
In der 4. Hauptversammlung der Dornbirner Seilbahn AG wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 3 Mio. durch Ausgabe neuer Aktien und das diesbezügliche Übernahmsrecht sowie über die entsprechende Satzungsänderung präsentiert und beschlossen.
Es werden neue Aktien mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 1.000,-- "zu pari", also zum Nennbetrag (EUR 1.000,--), ausgegeben.
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Bezugsrechts endet am 30. Juni 2023
Eingang bei der Dornbirner Seilbahn AG, Gütlestraße 6, 6850 Dornbirn
Alle bis zu diesem Datum eingelangten Bezugserklärungen erhalten danach den Zeichnungsschein. Dieser muss bis spätesten 31. August 2023 in doppelter Ausführung und unterfertigt an die Dornbirner Seilbahn AG, Gütlestraße 6, 6850 Dornbirn retourniert werden. Zugleich muss der entsprechende Betrag auf dem Konto (wird dann angeführt) einlangen.
Weitere Informationen
Dornbirner Seilbahn AG
Gütlestraße 6
6850 Dornbirn
T +43 5572 22140 - 9065
hv.dsg(at)dornbirn.at